Hi,
diese BGH-Rechtsprechung https://www.bundesge...tml?nn=10690868 ist m.E. für uns alle beachtenswert, da Jeder mal einkaufen fährt und irgendwo parkt oder parken muss. Das geschieht ja z.T. auf Privatflächen, z.B. dem Supermarktparkplatz und da gibt es bei einigen Plätzen immer mal Aufregung bzgl. private Knöllchen aka Vertragsstrafe. Einige Discounter haben ja schon seit längerer Zeit nicht nur Schilder aufgestellt, sondern ihre Parkplätze an diverse Firmen verpachtet. Um diese Firmen war es einige Zeit recht still geworden, sie werden nun vermutlich zur Höchstform auflaufen - nach meinem Verständnis hat der BGH jetzt das Verteilen als auch das Eintreiben privater Knöllchen in Form einer Vertragsstrafe bei Verletzung der Parkbedingungen auf Privat-/Supermarktparkplätzen als rechtmäßig bestätigt.
Beim Lesen der verlinkten Pressemitteilung des BGH muss man die ganzen Sonderdinge wie „erhöhtes Parkentgelt“ ignorieren, dann kommt die o.g. Grundaussage raus. Also Augen auf beim Parken auf Supermarktparkplätzen etc., ob da solche „Vertragsbedingungsschilder“ rumstehen. Wenn ja, Parkscheibe nicht vergessen und Parkdauer im Auge behalten. I.d.R. werden Pauschalkräfte engagiert, die das dann „überwachen“.
Grüße, Dirk